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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Übergabe des Mietobjekts

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Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand, gereinigt und desinfiziert, zu übergeben. 

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Bei der Übergabe des Mietobjekts kontrollieren der Vermieter und Mieter die Leihgegenstände auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Ein Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. 
Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.

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Die Montage des Dachzeltes, der mobilen Küchen oder sonstigen Leihgegenständen erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter und dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Montage des Mietobjekts entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird.
Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.

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Bei der Mietgegenstand-Übergabe zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen am Dachzelt/mobile Kücheneinheit schriftlich festgehalten und das schriftliche Protokoll dem Mieter ausgehändigt. 

Die Kaution wird unbar per Überweisung nach Rückgabe des Fahrzeuges im vertraglich geschuldeten Zustand zwischen dem 7. Und spätestens 12. Tag erstattet – bzw. die Blockierung der Kreditkarte aufgehoben.

 

Eine Haftung des Mieters für von ihm verschuldete, verdeckte oder versteckte Mängel oder Beschädigungen, die im aufgrund ihrer Natur erst Nachgang vom Vermieter festgestellt werden können, bleibt vorbehalten. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben.

 


2. Rückgabe der Mietobjekte

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Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Objekt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

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Die Mietobjekte müssen in der Mietdauer vom Vermieter sorgfältig behandelt werden. Die ausgeliehenen Objekte müssen dem Vermieter sauber zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Dies kann über die private Haftpflichtversicherung des Mieters erfolgen, sollten die Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen.

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Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Objekt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

 

Die Mietobjekte müssen in der Mietdauer vom Vermieter sorgfältig behandelt werden. Die ausgeliehenen Objekte müssen dem Vermieter sauber zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Dies kann über die private Haftpflichtversicherung des Mieters erfolgen, sollten die Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen.

Bei verspäteter Rückgabe von über einer Stunde fallen15 Euro Schadensersatz an. Jede folgende Stunde kostet ebenfalls 15 Euro pro angefangener Stunde. Sollte ein Anschlussmieter dadurch zu Schaden kommen, trägt der Mieter, welcher die Mietgegenstände zu spät zurückgebracht hat, auch die Schadensersatzkosten der Anschlussmiete.

 

Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages, insbesondere vor Vertragsbeginn, ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das Recht zur Anfechtung des Vertrages, bzw. zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Verletzung der genannten Pflichten des Mieters.

 

Für entstehende Schäden haftet der Mieter / haften die Mieter als Gesamtschuldner,

 

Der Mieter hat die Pflicht, die Mietgegenstände vor der Übergabe zu untersuchen. Anlässlich der Übergabe der Mietgegenstände wird ein von Roman Russo und Mieter zu unterzeichnendem Übergabeprotokoll angefertigt, in das alle ersichtlichen Mängel und Beanstandungen aufzunehmen sind. Mängel, die durch den Mieter später geltend gemacht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung, auch nicht sinngemäß.

Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen und zwar bei Überschreitung von 1 Stunde bis 5 Stunden eine Tagesmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass Roman Russo kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum Ablauf der Mietzeit innen gereinigt und in betriebsbereitem Zustand am Übergabeort zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. 

Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Reinigung ganz oder teilweise, so wird eine Reinigungspauschale von mindestens 50 Euro fällig. 

 

Bei der Rückgabe wird der Mietgegenstand in Anwesenheit des Mieters untersucht, wobei das Ergebnis der Untersuchung in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festzuhalten ist. Wird ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Mietgegenstände bestanden hat.

 

Gibt der Mieter die Mietgegenstände – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Roman Russo zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Weiterhin behält sich Roman Russo vor, im Fall der Nicht-Anzeige einer verspäteten Rückgabe bei den zuständigen Behörden 

Strafantrag aus allen denkbaren, rechtlichen Gründen zu stellen.

 

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.

 

Bei Rückgabe der Mietgegenstände zu einem früheren Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten.

 


3. Bezahlung

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Die im Mietvertrag angegebene Kaution- und Rechnungsbetrag muss vor dem Mietbeginn beglichen werden. 

Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe des Mietobjekts beim Vermieter.

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Zur Sicherung der Ansprüche von Roman Russo aus dem Mietverhältnis zahlt der Mieter an Roman Russo eine Kaution in Höhe von 150 Euro (in Worten: Euro einhundertfünfzig) bis 950 (in Worten: Euro neunhundertfünfzig) je nach Paket und Ausstattung.

Die Kaution ist spätestens bei Übergabe mit Kreditkarte zu bezahlen, bzw. bis 7 Tage vor Mietbeginn auf das unten genannte Konto zu überweisen. Ohne die Hinterlegung der Kaution werden die Mietgegenstände nicht ausgehändigt.

 

Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben sind und aus dem Mietvertrag Forderungen, insbesondere auch Sonderpauschalen nicht mehr bestehen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine durch Roman Russo erhobenen, persönlichen Daten zu Bearbeitungs-, Beratungs- und Informationszwecken bei Microcamp verarbeitet und gespeichert werden. Roman Russo verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, ausgeschlossen ist das jeweilige Kreditinstitut des Mieters, um die gezahlte Kaution zurück zu überweisen.

 


4. Stornierungsgebühren

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Bei Rücktritt von der Reservierung werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

 

•          20% des Mietpreises bis 30. Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

•          40% des Mietpreises bis 15. Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

•          50% des Mietpreises bis 7. Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

•          70% des Mietpreises ab 6. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

•          100% des Mietpreises am Tag vor dem vereinbarten Mietbeginns. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.

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5. Defekte Rückgabe 

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Bei einer defekten Rückgabe des Mietobjekts, behält der Vermieter die Kaution ein und begleicht die Reparaturkosten. Der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet. Dies kann bis zu 6 Monate dauern. 

 

Entsteht während der Mietzeit ein Schaden am Leihobjekt, ist der Vermieter dazu verpflichtet den Schaden umgehend telefonisch oder schriftlich dem Vermieter mitzuteilen.

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Sind während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden an den Mietgegenständen entstanden, die bei Übergabe des Dachzeltes/mobile Kücheneinheit nicht vorhanden waren, bzw. nicht schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, so hat der Mieter die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

 

Werden bei Rückgabe der Mietgegenstände in Anwesenheit des Mieters Schäden festgestellt und bestätigt der Mieter die Verursachung der Schäden durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadens Umfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:

Bei allen Schäden, insbesondere substantielle Schäden, Schäden, die die Rückgabe der Mietgegenstände und eine folgende Weitervermietung beeinträchtigt und/oder eine vorübergehende Standzeit für die Reparatur nach sich zieht, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags, der durch eine Reparaturwerkstatt erstellt wird oder eines Sachverständigen-Gutachtens abgerechnet. 

 

Eine weitergehende Haftung wegen entgangener Gewinne, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, etc. bleibt hiervon unberührt.

 

Wird das Rauchverbot im Dachzelt missachtet, werden 500,00 € von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Reinigung durchführen zu lassen. 

Bei Brandlöchern im Zelt oder an den Matratzen wird der Neupreis des Dachzeltes fällig.

 


6. Verlust oder Totalschaden des Mietobjekts

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Bei einem Totalschaden oder Verlust des Mietobjekts hat der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt zum derzeitigen Neuwert zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör eines Objektes, wie beispielsweise die Leiter eines Dachzelts, Gaskocher einer mobilen Küche. 

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7. Mietvoraussetzungen

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Der Mieter muss bei Übergabe des Mietgegenstandes eine Haftpflichtversicherung nachweisen können. 

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Bei der Anmiete eines Dachzelts müssen die Höhe und Breite des Fahrzeugs inkl. Dachzelt berücksichtigt werden und auf Wunsch am Tag der Übergabe gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden.

 


8. Untervermietung

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Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

 


9. Sonstiges

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Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Mietdauer eines Dachzelts untersagt, da Schäden am Mietobjekt entstehen könnten.

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Tiere sind in unseren Dachzelten und anderen Schlafobjekten nicht erlaubt. Bei Verstößen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro. Diese wird von der Kaution einbehalten.

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Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.

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Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.

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Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.

 

Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe, welche bei der Online Buchung festgehalten wird.

 

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen, mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

 

Gegenstand des Mietvertrages sind auch die vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllenden und zu unterschreibenden Übergabeprotokolle bei Übernahme und Abgabe der Mietgegenstände mit ihrem jeweiligen Inhalt.

 

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wenn die Anmietung an einem Standort der Vermieterin in Deutschland erfolgt. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Bei einer Anmietung an einem Standort außerhalb Deutschlands und sofern der Mieter ein Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucher Schutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren.

 

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wenn die Anmietung an einem Standort der Vermieterin in Deutschland erfolgt. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Bei einer Anmietung an einem Standort außerhalb Deutschlands und sofern der Mieter ein Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucher Schutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren.

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